agb
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden: Projekte, Betreuung, Support und Wartung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen betterbedesign, Inhaber Timucin Sayar, Maienstr. 14, 38118 Braunschweig („betterbedesign“), und ihren Kunden über Leistungen aus den Bereichen Webdesign, Suchmaschinenoptimierung, KI-Sichtbarkeit, Design, Erklärvideos, Folierung und Druck sowie Betreuung, Support und Wartung.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn betterbedesign ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von betterbedesign sind 30 Tage gültig, soweit im Angebot nichts anderes steht.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (zum Beispiel per E-Mail) annimmt oder betterbedesign einen Auftrag in Textform bestätigt.
(3) Art, Umfang und Preis der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und, bei laufenden Leistungen, aus der dort beschriebenen Leistungsbeschreibung.
§ 3 Leistungen
(1) betterbedesign erbringt einmalige Leistungen (Projekte), insbesondere Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites, Suchmaschinenoptimierung, Maßnahmen zur KI-Sichtbarkeit, Logo- und Markengestaltung, Erklärvideos sowie die Gestaltung von Fahrzeugbeschriftungen, Schildern und Drucksachen.
(2) betterbedesign erbringt außerdem laufende Leistungen (Service-Dienstleistungen), insbesondere technischen Support, Website-Support, Wartung und Aktualisierung von Websites, Sicherheitsupdates, Datensicherungen, die Pflege von Google-Unternehmensprofilen, Unterstützung bei Social Media sowie Auswertungen, etwa mit Google Analytics.
(3) Bei Suchmaschinenoptimierung und KI-Sichtbarkeit schuldet betterbedesign die vereinbarten Maßnahmen, nicht einen bestimmten Erfolg. Platzierungen bei Google, in Karten- oder KI-Diensten bestimmen deren Betreiber; eine bestimmte Platzierung oder Nennung wird nicht zugesagt.
(4) betterbedesign darf zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer einsetzen. Folierung und Druck führt ein fester Partner aus; Ansprechpartner des Kunden bleibt betterbedesign.
(5) betterbedesign setzt bei Recherche, Entwürfen, Texten und Bildern auch KI-gestützte Werkzeuge ein. Die Ergebnisse werden von betterbedesign geprüft und bearbeitet. KI-erstellte Bilder kennzeichnet betterbedesign auf Wunsch oder wo es geboten ist.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Leistung nötigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten), Zugänge und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Der Kunde versichert, dass er an allen gelieferten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er stellt betterbedesign von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten beruhen.
(3) Freigaben und Rückmeldungen erteilt der Kunde innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 10 Werktagen. Verzögert sich ein Projekt durch fehlende Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden.
(4) Für die Richtigkeit der Inhalte, die der Kunde liefert oder freigibt, sowie für Pflichtangaben seiner Website (zum Beispiel Impressum, Datenschutzhinweise) ist der Kunde verantwortlich. betterbedesign erbringt keine Rechtsberatung.
§ 5 Änderungen, Korrekturen und Abnahme
(1) Im Projektpreis sind die im Angebot genannten Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungen oder Leistungen außerhalb des Angebots werden nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet, nach vorheriger Abstimmung.
(2) Nach Fertigstellung eines Projekts oder eines in sich abgeschlossenen Teils zeigt betterbedesign dies an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder nennt wesentliche Mängel.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel nennt oder die Website beziehungsweise das Werk produktiv nutzt, zum Beispiel online stellt.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, sind bei Projekten 50 % des Projektpreises bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme fällig. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei laufenden Leistungen darf betterbedesign nach erfolgloser Mahnung die Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge aussetzen.
(4) Fremdkosten (zum Beispiel Lizenzen, Bildrechte, Druck, Folierung, Domains, Hosting) werden gesondert berechnet, soweit sie nicht im Angebot enthalten sind.
(5) Erfolgsprämie: Für Leistungen der Suchmaschinenoptimierung kann im Angebot zusätzlich eine einmalige Erfolgsprämie vereinbart werden. Sie wird fällig, wenn die Website des Kunden für ein im Angebot festgelegtes Suchwort (gegebenenfalls mit Ort) während der Vertragslaufzeit Platz 1 der organischen Google-Suchergebnisse erreicht. Suchwort, Ort, Höhe der Prämie und die Art der Feststellung (zum Beispiel durchschnittliche Position in der Google Search Console über einen Kalendermonat) legt das Angebot fest. Die Prämie fällt je Suchwort höchstens einmal an. Sie ist keine Zusage einer bestimmten Platzierung; § 3 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 7 Ratenzahlung des Projektpreises mit Betreuungsvertrag
(1) Auf Wunsch des Kunden kann der Projektpreis statt nach § 6 Abs. 2 in Teilbeträgen gezahlt werden. Dazu werden eine einmalige Anzahlung und ein Betreuungsvertrag nach § 8 vereinbart, dessen monatliche Rate sich um den anteiligen Restbetrag des Projektpreises erhöht.
(2) Die Mindestlaufzeit des Betreuungsvertrags beträgt in diesem Fall 24 Monate. Die Höhe der Anzahlung und der monatlichen Rate ergibt sich aus dem Angebot.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Projektpreis vollständig bezahlt. Der Vertrag verlängert sich danach nach § 8 Abs. 3 zur bisherigen monatlichen Rate. Ab dann umfasst die Rate die Betreuung nach Angebot einschließlich kleiner Änderungen an Inhalten und Gestaltung im dort vereinbarten Umfang.
(4) Endet der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, oder kündigt der Kunde außerordentlich ohne wichtigen Grund, wird der noch offene Restbetrag des Projektpreises sofort fällig.
(5) Nutzungsrechte nach § 10 gehen erst mit vollständiger Zahlung des Projektpreises auf den Kunden über.
§ 8 Betreuungs-, Support- und Wartungsverträge
(1) Inhalt und Umfang laufender Leistungen (zum Beispiel Updates, Sicherheit, Datensicherung, Support-Kontingent, Reaktionszeiten, Auswertungen) ergeben sich aus dem Angebot. Nicht verbrauchte Kontingente verfallen am Monatsende, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine vollständige Neugestaltung, ein Relaunch oder umfangreiche neue Inhalte sind nicht Teil laufender Leistungen und werden gesondert angeboten.
(2) Betreuungs-, Support- und Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn, soweit im Angebot keine andere Laufzeit steht (bei Ratenzahlung nach § 7: 24 Monate).
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) betterbedesign kann die Preise für laufende Leistungen mit einer Ankündigung von 2 Monaten zum Beginn eines neuen Vertragsjahres anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
(6) Updates von Fremdsoftware (zum Beispiel WordPress, Plugins) spielt betterbedesign nach bestem Wissen ein. Für Fehler in Fremdsoftware und für Ausfälle beim Hostinganbieter ist betterbedesign nicht verantwortlich; betterbedesign unterstützt im Rahmen des vereinbarten Kontingents bei der Behebung.
§ 9 Auftragsverarbeitung und Datenschutz
(1) Soweit betterbedesign im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa bei Betreuung, Wartung, Hosting-Betreuung, Formularen oder Auswertungen, handelt betterbedesign als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher bleibt der Kunde.
(2) Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der diesen AGB vorgeht. betterbedesign verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden und setzt Unterauftragsverarbeiter (zum Beispiel Hostinganbieter) nur nach Maßgabe dieses Vertrags ein.
(3) Wie betterbedesign Daten als eigener Verantwortlicher verarbeitet, steht in den Datenschutzhinweisen.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Für Logos und Markenzeichen räumt betterbedesign ein ausschließliches Nutzungsrecht ein.
(2) Das von betterbedesign entwickelte Website-System (Theme, Plugins, Bausteine, Werkzeuge) bleibt Eigentum von betterbedesign. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Betrieb seiner Website, solange er die vereinbarte Vergütung zahlt beziehungsweise eine gültige Lizenz besteht.
(3) Entwürfe, die nicht ausgewählt wurden, sowie offene Arbeitsdateien bleiben bei betterbedesign, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Referenzen: Mit Vertragsschluss räumt der Kunde betterbedesign das einfache, unentgeltliche und zeitlich unbefristete Recht ein, ihn als Referenz zu nennen und dafür seinen Namen, sein Logo, seine Branche und seinen Ort sowie Screenshots und Bildschirmaufnahmen der für ihn erstellten Website und weiterer Arbeitsergebnisse zu verwenden: auf der Website von betterbedesign, in sozialen Medien, in Angeboten und in Präsentationen. betterbedesign darf dazu Screenshots der Website anfertigen und Logo und Screenshots in Größe und Zuschnitt anpassen. Auf Anfrage stellt der Kunde sein Logo in einer geeigneten Datei zur Verfügung.
(5) Sind auf Screenshots Personen erkennbar, zeigt betterbedesign sie nur, wenn deren Einwilligung vorliegt. Der Kunde holt diese auf Bitte ein oder teilt mit, welche Personen nicht gezeigt werden sollen; betterbedesign macht sie dann unkenntlich oder wählt einen anderen Ausschnitt.
(6) betterbedesign darf auf der Website des Kunden einen dezenten Hinweis auf betterbedesign setzen.
(7) Hat der Kunde ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel Vertraulichkeit eines Projekts), kann er der Nutzung als Referenz mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. betterbedesign entfernt die Referenz dann innerhalb von 30 Tagen von der eigenen Website und aus künftigen Unterlagen.
§ 11 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln an Werkleistungen hat betterbedesign zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
(2) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Abnahme, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Geringfügige Abweichungen in der Darstellung zwischen Browsern und Geräten sowie bei Druck und Folierung übliche Farbabweichungen sind keine Mängel.
§ 12 Haftung
(1) betterbedesign haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet betterbedesign nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet betterbedesign nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Braunschweig, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026